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Zentralörtliche Gliederung

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Die zentralörtliche Gliederung geht zurück auf den von Christaller 1933 geprägten Betriff der Zentralen Orte. Nach der Gebietsreform von 1970 wurden die Gemeinden im Landesentwicklungsprogramm LEP nach einer Hierachie von zentralen Orten eingestuft. Nicht zuletzt nach dieser Einteilung richten sich staatliche Zuschüsse für die einzelnen Gemeinden, weshalb es in der Zeit der Aufstellung des LEP zu heftigen Auseinandersetzungen über diese Einordnung gab. Zudem gibt es einen Kriterienkatalog mit zentralen Einrichtungen, über die die einzelnen Gemeinden nunmehr verfügen dürfen. Für deren Bau und Unterhalt bekommen sie besondere Zuschüsse.

Maßgebend für die damalige Einstutung waren u. a. die schon vorhandenen Einrichtungen, die Einwohnerzahl der Gemeinden und noch wichtiger, die Größe der von diesen Gemeinden zu versorgenden Bereiche.

Während Lippe "nur" über Grund- und Mittelzentren verfügt, liegen die nächsten Oberzentren Bielefeld und Paderborn in unmittelbarer Nähe (Universität, IC-Haltepunkt, Sportarenen etc). Detmold wurde u. a. auf Grund seiner oberzentralen Funktionen (Regierungspräsident, NWD Musikakademie, Landestheater, Lipp. Landesmuseum, Lipp, Landesbibliothek, Westf. Freilichtmuseum u. a.) als Mittelzentrum mit teilweiser Funktion eines Oberzentrums eingestuft, vergleichbar mit Herford und Hameln 'im weiteren Umkreis. Während Lemgo und Bad Salzuflen in die nächst niedrigere Stufe eingereiht wurden (Fachhochschule, Krankenhaus, Kurbetrieb), sind Lage, Blomberg, Horn-Bad Meinberg und Barntrup die restlichen Mittelzentren (Gymnasien, Realschulen) Lippes. Die übrigen Gemeinden erfüllen Grundfunktionen (z. B. Grund- u. Hauptschulen, "einfache" ärztliche Versorgung, örtl. Feuerwehr- u. Polizeistation).

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